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Arbeitnehmerüberlassung: Was Betriebe über Zeitarbeit wissen müssen

Wenn der Auftrag steht und die Fachkraft fehlt, landet fast jeder Betrieb irgendwann beim selben Angebot: eine Kraft über eine Zeitarbeitsfirma. Was dabei rechtlich passiert, überblicken die wenigsten. Und genau da liegen die teuren Fehler, denn das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kennt harte Grenzen, deren Überschreitung im schlimmsten Fall dazu führt, dass die Leihkraft plötzlich als dein eigener Arbeitnehmer gilt.

Christian KöhnChristian KöhnGründer, heylead GmbH
8. September 2026 11 Min. Lesezeit Geprüft vom heylead-Team
Meister weist zwei überlassene Arbeitskräfte in Warnwesten in einer Werkhalle einKI-Bild
Inhalt dieses Artikels
  1. 1.Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
  2. 2.Welche Regeln gelten für die Arbeitnehmerüberlassung?
  3. 3.Ist Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe erlaubt?
  4. 4.Was passiert bei einem Verstoß gegen das AÜG?
  5. 5.Was kostet Arbeitnehmerüberlassung?
  6. 6.Wen bekommst du über Arbeitnehmerüberlassung überhaupt?
  7. 7.Wann lohnt sich Arbeitnehmerüberlassung für deinen Betrieb?
  8. 8.Welche Alternativen gibt es zur Arbeitnehmerüberlassung?
  9. 9.Fazit

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit, ist ein Dreiecksverhältnis: Der Verleiher stellt die Arbeitskraft an und zahlt ihren Lohn, überlässt sie aber deinem Betrieb. Du bekommst das fachliche Weisungsrecht, der Arbeitsvertrag bleibt beim Verleiher. Geregelt ist das seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG.

Entscheidend ist die Abgrenzung zum Werkvertrag. Beauftragst du einen Subunternehmer mit einem Gewerk, schuldet er dir ein Ergebnis und weist seine Leute selbst an. Sagst du der fremden Kraft dagegen, was sie wann und wo zu tun hat, ist es Arbeitnehmerüberlassung, egal was auf dem Vertrag steht. Diese sogenannte verdeckte Überlassung ist einer der häufigsten und teuersten Fehler im Handwerk.

  • Verleiher braucht eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit. Ohne sie ist der Vertrag unwirksam.
  • Entleiher, also dein Betrieb, zahlt dem Verleiher einen Verrechnungssatz und weist die Kraft fachlich an.
  • Leiharbeitnehmer hat seinen Arbeitsvertrag beim Verleiher, auch wenn er monatelang nur bei dir steht.
  • Offenlegungspflicht: Verleiher und Entleiher müssen die Überlassung im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnen und die Person konkret benennen.

Welche Regeln gelten für die Arbeitnehmerüberlassung?

Zwei Fristen begrenzen jede Überlassung. Derselbe Leiharbeitnehmer darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Und er hat spätestens nach 9 Monaten Anspruch auf das gleiche Entgelt wie deine vergleichbaren Stammkräfte. Beides lässt sich tarifvertraglich verschieben, aber nicht abschaffen.

18 Monate

Gesetzliche Höchstüberlassungsdauer je Entleiher

Quelle: § 1 Abs. 1b AÜG

Die 18 Monate sind personenbezogen, nicht stellenbezogen. Du darfst also nach Ablauf eine andere Leihkraft auf denselben Arbeitsplatz setzen. Willst du dieselbe Person erneut, muss der Einsatz vorher mehr als drei Monate unterbrochen worden sein. Wer das übersieht, weil die Kraft gut eingearbeitet ist und ohnehin schon lange da war, landet direkt bei den Rechtsfolgen weiter unten.

nach 9 Monaten

Ab wann Leiharbeitnehmern gleiches Entgelt zusteht

Quelle: § 8 Abs. 4 AÜG

Equal Pay heißt in der Praxis: Ab dem neunten Monat steigt dein Verrechnungssatz, weil der Verleiher den höheren Lohn weitergibt. Viele Betriebe kalkulieren mit dem Einstiegssatz und werden im Jahresverlauf überrascht. Branchenzuschlagstarifverträge greifen oft schon deutlich früher und heben den Satz stufenweise an.

Ist Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe erlaubt?

Grundsätzlich nein. § 1b AÜG verbietet die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden. Das ist keine Formalie, sondern der Regelfall. Erlaubt ist sie nur in eng umrissenen Ausnahmen, und die muss der Verleiher nachweisen, nicht du vermuten.

grundsätzlich unzulässig

Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes

Quelle: § 1b AÜG

  • Ausnahme 1: Ein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag lässt die Überlassung ausdrücklich zu.
  • Ausnahme 2: Die Überlassung findet zwischen Baubetrieben statt und der Verleiher wird nachweislich seit mindestens 3 Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst.
  • Ausnahme 3: Für Betriebe aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gilt eine entsprechende Regelung, wenn sie seit 3 Jahren überwiegend unter denselben Tarifgeltungsbereich fallen.

Vor der ersten Rechnung klären

Wenn dein Betrieb ins Baugewerbe fällt, lass dir vom Verleiher schriftlich geben, auf welche Ausnahme er sich stützt. Ein Angebot allein ist kein Nachweis. Fällt die Ausnahme weg, ist der Überlassungsvertrag unwirksam, und die Folgen trägst du als Entleiher mit.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das AÜG?

Die härteste Folge ist die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses: Fehlt die Erlaubnis, wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten oder war die Überlassung nicht offengelegt, gilt kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen der Leihkraft und deinem Betrieb als zustande gekommen. Du hast dann einen Arbeitnehmer, den du nie eingestellt hast.

  • Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher (§§ 9, 10 AÜG), mit allem was dazugehört: Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Eingruppierung.
  • Bußgelder gegen Verleiher und Entleiher.
  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, bei verdeckter Überlassung rückwirkend, dazu kommt das strafrechtliche Risiko des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt.
  • Entzug der Überlassungserlaubnis beim Verleiher, womit deine Baustelle von heute auf morgen ohne Leute dasteht.

Der praktisch wichtigste Punkt für Inhaber: Die Verantwortung liegt nicht allein beim Verleiher. Als Entleiher haftest du mit, und die Prüfung durch den Zoll setzt bei dir auf dem Hof an, nicht in der Zentrale der Zeitarbeitsfirma.

Was kostet Arbeitnehmerüberlassung?

Zeitarbeitsfirmen rechnen mit einem Verrechnungssatz, üblicherweise dem 1,8- bis 2,5-Fachen des Brutto-Stundenlohns. Bei 20 € Stundenlohn zahlst du also 36 bis 50 € pro Stunde. Der Aufschlag deckt Lohnnebenkosten, bezahlte Nicht-Einsatzzeiten, Verwaltung und die Marge des Verleihers.

Faktor 1,8 bis 2,5

Üblicher Verrechnungssatz in der Zeitarbeit (vom Brutto-Stundenlohn)

Quelle: Branchenübliche Konditionen Arbeitnehmerüberlassung

Die vollständige Rechnung inklusive Monats- und Jahreskosten, versteckter Posten und Übernahmeprovision steht im Ratgeber Was kosten Leiharbeiter wirklich?. Dort findest du auch einen Rechner, in dem du deinen eigenen Stundenlohn, den Faktor deiner Zeitarbeitsfirma und die geplante Einsatzdauer einsetzen kannst.

Wen bekommst du über Arbeitnehmerüberlassung überhaupt?

Das ist die Frage, die im Verkaufsgespräch selten gestellt wird. Die Antwort steht in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Mehr als jeder zweite Leiharbeitnehmende übt eine Helfertätigkeit aus. Wer einen Gesellen mit Berufsabschluss sucht, sucht damit in einem Pool, der überwiegend anders zusammengesetzt ist als der eigene Bedarf.

55 %

Anteil Helfertätigkeiten unter Leiharbeitnehmenden

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt, Entwicklungen in der Zeitarbeit, Nürnberg, Januar 2026

622.000

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leiharbeitnehmende in Deutschland

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt, Entwicklungen in der Zeitarbeit, Nürnberg, Januar 2026

MerkmalLeiharbeitnehmendeAlle Beschäftigten
Anteil Helfertätigkeiten55 %16 %
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung29 %unter 15 %
Anteil an der Gesamtbeschäftigung1,8 %
Beschäftigungsverhältnisse, die nach unter 1 Monat enden21 %

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt, Entwicklungen in der Zeitarbeit, Nürnberg, Januar 2026. Stichtag der Beschäftigtenzahlen ist Juni 2025.

Der letzte Wert erklärt ein Gefühl, das viele Inhaber kennen: 21 Prozent der beendeten Leiharbeitsverhältnisse dauerten weniger als einen Monat. Die Fluktuation ist systemisch, nicht das Pech deines Betriebs. Jede neue Kraft bedeutet wieder Einweisung in Baustelle, Abläufe und Sicherheit, und diese Zeit steht auf keiner Rechnung.

Wann lohnt sich Arbeitnehmerüberlassung für deinen Betrieb?

Zeitarbeit ist nicht schlecht, sie wird nur oft falsch eingesetzt. Ihre Stärke ist Flexibilität: Du bekommst kurzfristig Kapazität und wirst sie ohne Kündigungsschutz wieder los. Diesen Vorteil bezahlst du mit dem Aufschlag. Solange du ihn wirklich brauchst, ist der Preis in Ordnung.

  • Sinnvoll: Auftragsspitzen über 4 bis 12 Wochen, Krankheits- und Elternzeitvertretungen, Projekte mit klarem Ende, Helfertätigkeiten ohne langen Einarbeitungsbedarf.
  • Teurer Irrweg: Eine dauerhaft offene Fachkraftstelle monatelang überbrücken, weil auf die Stellenanzeige niemand reagiert. Dann zahlst du den Flexibilitätsaufschlag für ein Problem, das ein Recruiting-Problem ist.

Der zweite Fall ist im Handwerk der häufigste. In Engpassberufen bleibt eine Stelle im Schnitt rund 250 Tage offen, da wirkt die Zeitarbeitsfirma wie die Rettung. Woran es wirklich liegt, wenn keine Bewerbungen kommen, steht im Ratgeber Keine Bewerbungen auf die Stellenanzeige?, die Marktlage dahinter im Fachkräftemangel im Handwerk und die belegten Zahlen dazu in den Fachkräftemangel-Statistiken.

~250 Tage

Ø Vakanzzeit in Engpass-Handwerksberufen (z.B. SHK, Bauelektrik)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfteengpassanalyse

Welche Alternativen gibt es zur Arbeitnehmerüberlassung?

Für dauerhaften Bedarf gibt es drei Wege: die Personalvermittlung, die einmalig 25 bis 35 Prozent eines Jahresgehalts kostet, die klassische Stellenanzeige, die im Handwerk kaum noch Bewerbungen bringt, und den Aufbau eigener Bewerberströme über Social Recruiting. Der dritte Weg ist der einzige, der die Stelle dauerhaft besetzt statt sie zu überbrücken.

25 bis 35 %

Übliche Headhunter-/Personalvermittler-Provision (vom Bruttojahresgehalt)

Quelle: Branchenübliche Konditionen Personalvermittlung

Welcher Weg wann trägt, ist im Detail im Ratgeber Social Recruiting vs. Personalvermittlung gegenübergestellt. Wie du Recruiting grundsätzlich als System statt als Einzelaktion aufziehst, steht in der Mitarbeitergewinnung für Handwerk und Mittelstand. Was der eigene Weg kostet, rechnet der Ratgeber Was kostet Social Recruiting? transparent vor.

Der Grund, warum passende Leute über Stellenanzeigen nicht mehr kommen, ist kein Motivationsproblem, sondern ein Kanalproblem: Die guten Handwerker suchen nicht aktiv, sie sind gebunden und schauen sich nur um, wenn ihnen etwas vor die Nase kommt.

2 von 3

Beschäftigte, die offen für einen Wechsel sind, aber nicht aktiv suchen

Quelle: Studienlage Wechselbereitschaft (u.a. Gallup Engagement Index, XING/forsa)

Genau hier setzt die Perfect Match Methode® an: Statt zu warten, bis jemand deine Anzeige findet, wird die Stelle dort sichtbar gemacht, wo die Fachkräfte ohnehin täglich sind, und der Bewerbungsweg auf wenige Klicks am Handy verkürzt. Wie das je Gewerk aussieht, zeigen die Seiten für Bau und Handwerk, etwa für Elektriker oder Anlagenmechaniker SHK, und regional zum Beispiel für Bonn. Dass das keine Theorie ist, zeigen die Case Studies mit echten Kampagnenzahlen.

1.500 bis 3.000 €

Marktübliche Gesamtkosten pro Einstellung im Social Recruiting

Quelle: heylead-Marktanalyse Social-Recruiting-Anbieter

Fazit

Arbeitnehmerüberlassung ist ein sauber geregeltes Werkzeug mit klaren Grenzen: 18 Monate je Person, gleiches Entgelt spätestens nach 9 Monaten, am Bau grundsätzlich verboten. Wer diese Grenzen kennt und das Werkzeug für echte Spitzen einsetzt, macht nichts falsch. Wer damit eine offene Fachkraftstelle überbrückt, zahlt dauerhaft einen Flexibilitätsaufschlag für ein Problem, das er einmalig lösen könnte. Rechne beides für deine Situation durch, die Antwort ist meistens eindeutig.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Leiharbeiter im selben Betrieb bleiben?

Höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher (§ 1 Abs. 1b AÜG). Danach muss der Einsatz derselben Person mehr als 3 Monate unterbrochen werden. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichende Höchstdauern festlegen, nach oben wie nach unten.

Ab wann muss ein Leiharbeiter genauso bezahlt werden wie meine Stammkräfte?

Spätestens nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung besteht Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie bei vergleichbaren Stammbeschäftigten (§ 8 Abs. 4 AÜG). Branchenzuschlagstarifverträge heben den Satz oft schon deutlich früher stufenweise an. Für dich heißt das: Der Verrechnungssatz steigt im Laufe des Einsatzes.

Darf ich als Bauunternehmen Leiharbeiter einsetzen?

In der Regel nicht. § 1b AÜG verbietet die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden. Ausnahmen bestehen über allgemeinverbindliche Tarifverträge und zwischen Baubetrieben, die seit mindestens 3 Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst werden. Lass dir die Ausnahme schriftlich nachweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag?

Beim Werkvertrag schuldet dir der Auftragnehmer ein fertiges Ergebnis und weist seine Leute selbst an. Bei der Arbeitnehmerüberlassung weist du die fremde Kraft selbst fachlich an. Entscheidend ist die gelebte Praxis, nicht die Überschrift auf dem Vertrag. Wird ein Werkvertrag tatsächlich wie eine Überlassung gelebt, spricht man von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung.

Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keine Erlaubnis hat?

Dann ist der Überlassungsvertrag unwirksam, und es gilt kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen der Leihkraft und deinem Betrieb als zustande gekommen (§§ 9, 10 AÜG). Dazu kommen Bußgelder und Nachforderungen der Sozialversicherung. Die Erlaubnis kannst du dir vor dem ersten Einsatz zeigen lassen.

Kann ich einen Leiharbeiter fest übernehmen?

Ja, eine Übernahme ist zulässig und Vermittlungsklauseln dürfen sie nicht unangemessen behindern. Üblich ist eine Vermittlungsprovision, deren Höhe sich nach der bisherigen Einsatzdauer richtet und mit längerem Einsatz sinkt. Prüfe die Klausel im Überlassungsvertrag, bevor der Einsatz beginnt, nicht erst wenn du jemanden behalten willst.

Statt überbrücken

Willst du die Stelle besetzen oder weiter mieten?

Zeitarbeit ist für Spitzen gedacht. Wenn die Stelle seit Monaten offen ist, lohnt sich der Blick auf den eigenen Bewerberstrom. Im Erstgespräch rechnen wir dir beides ehrlich gegeneinander und sagen dir, ob dein Gewerk in deiner Region noch frei ist.

Erstgespräch vereinbaren

Wir rechnen dir auch vor, wann Zeitarbeit die bessere Wahl ist. Kommt vor.

Christian Köhn

Christian Köhn

Gründer, heylead GmbH

Christian baut mit heylead Social-Recruiting-Systeme für Handwerks- und Mittelstandsbetriebe. Sein Fokus: passende Fachkräfte statt voller Inbox, mit der Perfect Match Methode® und regionaler Exklusivität.

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